Wenn er indes nachweisen kann, dass here er erst im vergangenen Jahr renoviert hat, muss er die Wohnung nicht noch einmal streichen oder tapezieren. Hierfür ist es ganz hilfreich, wenn man Zeugen benennen kann, sollte der Vermieter berechtigte Zweifel anbringen. Grundsätzlich ist es natürlich jedem Mieter selbst überlassen, wie und mit welchen